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seit 2011

Rahmenauftrag, Kt. Zürich

Projektbeschrieb

Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz müssen öffentlich zugängliche Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs bis Ende 2023 behindertengerecht angepasst werden. 

Im Auftrag der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, werden dazu Berichte über den Zustand der Bushaltestellen verfasst.

Am Beispiel Bushaltestelle Fehraltorf

Die Fahrbahnhaltestellen sollen erhalten bleiben und die Anlegekanten mindestens 10 Meter lang (gerade) und norm-/ und behindertengerecht sein. Der Wartebereich ist mindestens 2.90 Meter breit.  Die Stützmauer bei der Haltestelle Richtung Kollbrunn muss nicht angepasst werden. Der Warteraum beträgt im entsprechenden Bereich 2.50 Meter (vordere 2 Meter). Die Sichtweiten in der Rumlikerstrasse können eingehalten werden.

Kanton Zürich,

Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr

seit 2011

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Studienberichte

Bauherr:

Zeitraum:

Leistungen EAG:

Rahmenauftrag

Studien Bushaltestellen

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